Ihre Prüfung in kompetenten Händen

Unser Angebot umfasst eine 360° Beratung für Familienunternehmen und den Mittelstand. Wir bieten unseren Mandanten ein ganzheitliches Serviceangebot, das Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, betriebswirtschaftliche Beratung und Rechtsberatung umfasst.

Mit unserem tiefgreifenden Know-how im Bereich des Mittelstands helfen wir unseren Mandanten, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und Risiken erfolgreich einzuschätzen. Wir sind Ihr vertrauensvoller Partner in allen Fragen der Unternehmensführung und unterstützen Sie dabei, Ihre Ziele zu erreichen.

Persönlich

Flexibel & Engagiert

2 Standorte

100 Mitarbeiter im Team

Unsere Kompetenzen

Wirtschaftsprüfung

Sie wünschen sich Wirtschaftsprüfer, die zu 100 % hinter Ihnen stehen. Die Ihre Branche kennen, partnerschaftlich agieren und mit bester Expertise Ihren unternehmerischen Erfolg begleiten: Willkommen bei TC-Treuhand.

Steuerberatung

Nichts ist so beständig wie der Wandel im Steuerrecht. Wir behalten für Sie den Überblick und bahnen Ihnen den Weg durch den Steuer-Dschungel. Dabei schöpfen wir alle gesetzlichen Möglichkeiten für Sie aus!

Rechtsberatung

Gesellschaftsrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht: In welchem Bereich Sie auch vor Herausforderungen stehen – unsere Rechtsberatung steht Ihnen zur Seite und löst mögliche Konflikte professionell.

Betriebswirtschaftliche Beratung

Als externe Berater haben wir einen neutralen Blick auf Ihr Unternehmen – nutzen Sie unsere Kompetenz und Erfahrung. Wohin geht die Reise?
Wir erstellen integrierte Planungen.

Ihre Berater, auf die Sie zählen können

Top-Themen

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Nachhaltigkeit

LkSG-Update: BAFA verschiebt Prüfung der Lieferketten-Berichte

Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten und darüber zu berichten. Ursprünglich sollten die Unternehmen ihre Berichte spätestens vier Monate nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres einreichen.

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Nachhaltigkeit

Mögliche Fristverlängerung für die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Nach intensiver Kritik und Bedenken von globalen Stakeholdern sowie europäischen Branchenvertretern hat die EU-Kommission beschlossen, die Umsetzungsfrist der EUDR um zwölf Monate zu verschieben.

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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach EU-Standards: Bundesregierung legt Entwurf zur CSRD-Umsetzung vor

Die CSRD soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessern und betrifft eine Vielzahl von Unternehmen. Die Bundesregierung ist nach EU-Recht zur Umsetzung der CSRD verpflichtet. Danach müssen Unternehmen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss umfassend über ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten. Die Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen wird zeitlich gestaffelt erfolgen.

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Gemeinsam stärker.

Unsere Mandanten genießen den Vorteil, dass sie von einem 360°-Service profitieren können. Dies ist uns dank unserer großen Fachkenntnisse und unserem Team – bestehend aus Schwesterfirmen – möglich. Dadurch sind wir in der Lage, jedes Problem selbst zu lösen. Mit dem Zusammenwirken von 100 Mitarbeitern an unseren Standorten sind wir stärker als jemals zuvor und verfolgen eine gemeinsame Vision. Das Beste für unsere Mandanten.