Wussten Sie schon …

Wissen, was kommt, Chancen erkennen und darauf vorbereitet sein. Als Ihre Berater bieten wir Ihnen umfassende Einblicke zu aktuellen Themen.

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Nachhaltigkeit

Auswirkungen einer nicht fristgerechten Umsetzung der CSRD in deutsches Recht

Das Scheitern der Ampel-Koalition in Deutschland am 6. November 2024 wirft Zweifel an der geplanten Umsetzung des CSRD-Gesetzes ins nationale Recht bis Jahresende auf.

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Nachhaltigkeit

LkSG-Update: BAFA verschiebt Prüfung der Lieferketten-Berichte

Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten und darüber zu berichten. Ursprünglich sollten die Unternehmen ihre Berichte spätestens vier Monate nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres einreichen.

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Nachhaltigkeit

Mögliche Fristverlängerung für die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Nach intensiver Kritik und Bedenken von globalen Stakeholdern sowie europäischen Branchenvertretern hat die EU-Kommission beschlossen, die Umsetzungsfrist der EUDR um zwölf Monate zu verschieben.

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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichterstattung nach EU-Standards: Bundesregierung legt Entwurf zur CSRD-Umsetzung vor

Die CSRD soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessern und betrifft eine Vielzahl von Unternehmen. Die Bundesregierung ist nach EU-Recht zur Umsetzung der CSRD verpflichtet. Danach müssen Unternehmen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss umfassend über ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten. Die Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen wird zeitlich gestaffelt erfolgen.

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Nachhaltigkeit

LkSG- Was Unternehmen seit Anfang 2024 beachten sollten

Das Sorgfaltspflichtengesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz galt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit Anfang 2024 jedoch sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland betroffen und müssen die relevanten Sorgfaltspflichten beachten.

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Rechnungslegung

Anpassung der Größenkriterien für Unternehmen

Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie gelten auch
für Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind.

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Nachhaltigkeit

Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie gelten auch
für Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind.

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Nachhaltigkeit

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz- Was Unternehmen seit Anfang 2024 beachten sollten

Das Sorgfaltspflichtengesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz galt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit Anfang 2024 jedoch sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland betroffen und müssen die relevanten Sorgfaltspflichten beachten.

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Rechnungslegung

Änderung des Abzinsungskonzepts für Pensionsrückstellungen im Handelsrecht

Die Niedrigzinsphase hat offenbart, dass auch eine Durchschnittsbildung über zehn Geschäftsjahre mögliche erhebliche Schwankungen der Rückstellungen nicht verhindern

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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit im Mittelstand

Ist das Thema Nachhaltigkeit schon im deutschen Mittelstand angekommen? Lesen Sie mehr!

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Nachhaltigkeit

Doppelte Wesentlichkeit nach CSRD

Wie funktioniert die doppelte Wesentlichkeit im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung? Lesen Sie mehr!

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Compliance

Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

An die Durchführung von Gewinnabführungsverträgen sind strenge Voraussetzungen zu stellen!

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Compliance

Dringender Handlungsbedarf aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetz

Für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt diese Verpflichtung ab dem 17.12.2023. Da Verstöße mit einer Geldbuße bis EUR 50.000 belegt werden können, ist dringender Handlungsbedarf gegeben

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Wirtschaft

Erleichterungen für Unternehmen

Gewerbesteuerliche Maßnahmen wegen der gestiegenen Energiekosten

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Immobilien

Änderungen bei Immobilienbewertung

Steueroptimierte Übertragung
innerhalb der Familie

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Gemeinsam stärker.

Unsere Mandanten genießen den Vorteil, dass sie von einem 360°-Service profitieren können. Dies ist uns dank unserer großen Fachkenntnisse und unserem Team – bestehend aus Schwesterfirmen – möglich. Dadurch sind wir in der Lage, jedes Problem selbst zu lösen. Mit dem Zusammenwirken von 100 Mitarbeitern an unseren Standorten sind wir stärker als jemals zuvor und verfolgen eine gemeinsame Vision. Das Beste für unsere Mandanten.