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Auswirkungen einer nicht fristgerechten Umsetzung der CSRD in deutsches Recht
Das Scheitern der Ampel-Koalition in Deutschland am 6. November 2024 wirft Zweifel an der geplanten Umsetzung des CSRD-Gesetzes ins nationale Recht bis Jahresende auf.
LkSG-Update: BAFA verschiebt Prüfung der Lieferketten-Berichte
Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten und darüber zu berichten. Ursprünglich sollten die Unternehmen ihre Berichte spätestens vier Monate nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres einreichen.
Mögliche Fristverlängerung für die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)
Nach intensiver Kritik und Bedenken von globalen Stakeholdern sowie europäischen Branchenvertretern hat die EU-Kommission beschlossen, die Umsetzungsfrist der EUDR um zwölf Monate zu verschieben.
Nachhaltigkeitsberichterstattung nach EU-Standards: Bundesregierung legt Entwurf zur CSRD-Umsetzung vor
Die CSRD soll die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen verbessern und betrifft eine Vielzahl von Unternehmen. Die Bundesregierung ist nach EU-Recht zur Umsetzung der CSRD verpflichtet. Danach müssen Unternehmen künftig zusammen mit ihrem Jahresabschluss umfassend über ihren Umgang mit sozialen und ökologischen Herausforderungen berichten. Die Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen wird zeitlich gestaffelt erfolgen.
LkSG- Was Unternehmen seit Anfang 2024 beachten sollten
Das Sorgfaltspflichtengesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz galt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit Anfang 2024 jedoch sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland betroffen und müssen die relevanten Sorgfaltspflichten beachten.
Anpassung der Größenkriterien für Unternehmen
Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie gelten auch
für Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind.
Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie gelten auch
für Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz- Was Unternehmen seit Anfang 2024 beachten sollten
Das Sorgfaltspflichtengesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz galt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit Anfang 2024 jedoch sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland betroffen und müssen die relevanten Sorgfaltspflichten beachten.
Änderung des Abzinsungskonzepts für Pensionsrückstellungen im Handelsrecht
Die Niedrigzinsphase hat offenbart, dass auch eine Durchschnittsbildung über zehn Geschäftsjahre mögliche erhebliche Schwankungen der Rückstellungen nicht verhindern
Nachhaltigkeit im Mittelstand
Ist das Thema Nachhaltigkeit schon im deutschen Mittelstand angekommen? Lesen Sie mehr!
Doppelte Wesentlichkeit nach CSRD
Wie funktioniert die doppelte Wesentlichkeit im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung? Lesen Sie mehr!
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
An die Durchführung von Gewinnabführungsverträgen sind strenge Voraussetzungen zu stellen!
Dringender Handlungsbedarf aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetz
Für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt diese Verpflichtung ab dem 17.12.2023. Da Verstöße mit einer Geldbuße bis EUR 50.000 belegt werden können, ist dringender Handlungsbedarf gegeben
Erleichterungen für Unternehmen
Gewerbesteuerliche Maßnahmen wegen der gestiegenen Energiekosten
Änderungen bei Immobilienbewertung
Steueroptimierte Übertragung
innerhalb der Familie
Unsere Mandanten genießen den Vorteil, dass sie von einem 360°-Service profitieren können. Dies ist uns dank unserer großen Fachkenntnisse und unserem Team – bestehend aus Schwesterfirmen – möglich. Dadurch sind wir in der Lage, jedes Problem selbst zu lösen. Mit dem Zusammenwirken von 100 Mitarbeitern an unseren Standorten sind wir stärker als jemals zuvor und verfolgen eine gemeinsame Vision. Das Beste für unsere Mandanten.