Wussten Sie schon …
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Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz- Was Unternehmen seit Anfang 2024 beachten sollten
Das Sorgfaltspflichtengesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz galt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit Anfang 2024 jedoch sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland betroffen und müssen die relevanten Sorgfaltspflichten beachten.
Anpassung der Größenkriterien für Unternehmen
Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie gelten auch
für Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind.
Einführung einer Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die neuen Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der CSRD-Richtlinie gelten auch
für Unternehmen, die nicht kapitalmarktorientiert sind.
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz- Was Unternehmen seit Anfang 2024 beachten sollten
Das Sorgfaltspflichtengesetz ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz galt zunächst nur für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden. Seit Anfang 2024 jedoch sind auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen im Inland betroffen und müssen die relevanten Sorgfaltspflichten beachten.
Änderung des Abzinsungskonzepts für Pensionsrückstellungen im Handelsrecht
Die Niedrigzinsphase hat offenbart, dass auch eine Durchschnittsbildung über zehn Geschäftsjahre mögliche erhebliche Schwankungen der Rückstellungen nicht verhindern
Nachhaltigkeit im Mittelstand
Ist das Thema Nachhaltigkeit schon im deutschen Mittelstand angekommen? Lesen Sie mehr!
Doppelte Wesentlichkeit nach CSRD
Wie funktioniert die doppelte Wesentlichkeit im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung? Lesen Sie mehr!
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags
An die Durchführung von Gewinnabführungsverträgen sind strenge Voraussetzungen zu stellen!
Dringender Handlungsbedarf aufgrund des Hinweisgeberschutzgesetz
Für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten gilt diese Verpflichtung ab dem 17.12.2023. Da Verstöße mit einer Geldbuße bis EUR 50.000 belegt werden können, ist dringender Handlungsbedarf gegeben
Erleichterungen für Unternehmen
Gewerbesteuerliche Maßnahmen wegen der gestiegenen Energiekosten
Änderungen bei Immobilienbewertung
Steueroptimierte Übertragung
innerhalb der Familie
Unsere Mandanten genießen den Vorteil, dass sie von einem 360°-Service profitieren können. Dies ist uns dank unserer großen Fachkenntnisse und unserem Team – bestehend aus Schwesterfirmen – möglich. Dadurch sind wir in der Lage, jedes Problem selbst zu lösen. Mit dem Zusammenwirken von 100 Mitarbeitern an unseren Standorten sind wir stärker als jemals zuvor und verfolgen eine gemeinsame Vision. Das Beste für unsere Mandanten.