Nachhaltigkeit
Unternehmerische Nachhaltigkeit ist die Generierung von langfristiger Wertschöpfung
unter Berücksichtigung von ökologischen Belastungsgrenzen und sozialen Aspekten
CSRD im Mittelstand – Berichtspflicht kommt, aber später
Nachhaltigkeit wird auch für den Mittelstand zur Berichtspflicht. Mit der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) werden künftig alle großen Unternehmen verpflichtet, offenzulegen, wie sie mit ökologischen und sozialen Themen umgehen. Dazu zählen viele mittelständische GmbHs – etwa aus dem produzierenden Gewerbe, Handel oder Dienstleistungssektor.
Durch ein aktuelles Gesetzespaket der EU (sog. Omnibus-Richtlinie, Februar 2025) wird der ursprüngliche Zeitplan allerdings entschärft:
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für große, nicht börsennotierte Unternehmen soll nun erst ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten.
Steigerung der
Innovationsfähigkeit
Verbessertes
Risikomanagement
Mitarbeitergewinnung &
Motivation
Wie können wir Ihnen helfen?
Onboarding ESG Beginner
Sie haben noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellt? Kein Problem! Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten Unterstützung und Beratung. Von der Ableitung Ihrer Strategie über die Analyse der Wertschöpfungskette bis hin zur Wesentlichkeitsanalyse – wir helfen Ihnen gerne
Onboarding ESG Intermediate
Sie haben bereits freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht implementiert? Wir unterstützen Sie gerne, indem wir Ihre bisherige Berichterstattung mit den neuen Anforderungen der CSRD und ESRS vergleichen. Das umfasst sowohl den Evaluierungsprozess als auch die Validität der Ergebnisse
Unterstützung der WP-Praxis
Benötigen Sie Unterstützung bei der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts Ihres Mandanten? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, entweder als unabhängiger Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung oder als Teil Ihres Prüfungsteams.
Review/Audit des Nachhaltigkeitsberichts
Gerne überprüfen wir Ihren Nachhaltigkeitsbericht gemäß den aktuellen Prüfungsstandards mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit.
Updates rund um das Thema Nachhaltigkeit
Der aktuelle Regierungsentwurf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht verfolgt das Ziel einer 1:1-Übernahme der EU-Vorgaben. Gleichzeitig berücksichtigt er die neue „Stop-the-Clock“-Richtlinie (EU 2025/794), die den Start der Berichtspflichten für viele Unternehmen um zwei Jahre verschiebt.
Demnach gilt:
Welle 1: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen berichten ab dem Geschäftsjahr 2025.
Welle 2: Große, nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen ab 2027.
Welle 3: Kapitalmarktorientierte KMU ab 2028.
Zudem unterstützt die Bundesregierung die geplanten Erleichterungen aus dem sogenannten EU-„Substance Proposal“, etwa eine Reduzierung des Anwenderkreises und vereinfachte Prüfanforderungen – diese sind jedoch noch nicht final beschlossen.
Insgesamt wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich kleiner:
In Deutschland sollen künftig rund 3.000 statt bisher etwa 15.000 Unternehmen, in der EU etwa 9.000 statt rund 45.000 Unternehmen betroffen sein.
Die EFRAG hat ihre Entwürfe der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) überarbeitet – eine gute Nachricht für alle berichtspflichtigen Unternehmen.
Die Anforderungen werden deutlich schlanker und praxisnäher:
Statt 501 Datenpunkten müssen künftig nur noch 146 offengelegt werden – das sind rund 60 % weniger verpflichtende Angaben. Dadurch kannst du dich stärker auf die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen konzentrieren, ohne in Detailanforderungen zu versinken. Gleichzeitig wird die Vergleichbarkeit mit internationalen Standards wie ISSB und GHG Protocol verbessert.
Wir unterstützen dich dabei, die neuen ESRS effizient umzusetzen, deine Berichterstattung zu verschlanken und gezielt auf das Wesentliche auszurichten.
Um das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit anzuwenden, müssen zwei Perspektiven eingenommen werden damit jeweils die möglichen Risiken und Chancen betrachtet werden können. Man spricht von der sog Financial Materialty und von der Impact Materialty Perspektive, die wie folgt definiert werden:
Financial Materialty: ein Nachhaltigkeitsthema ist aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn es mit Risiken und/oder Chancen verbunden ist, die zukünftige Cashflows und damit den Unternehmenswert tangiert und dies nicht bereits im Jahresabschluss berücksichtigt wurde.
Impact Materialty: aus der Impact-Perspektive ist ein Nachhaltigkeitsthema wesentlich, sofern es mit tatsächlichen oder potenziellen erheblichen Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt verbunden ist.
Ein Nachhaltigkeitsthema bzw. der Impact aus Chancen und Risiken ist darzustellen und somit berichtspflichtig, wenn künftig nach einer der beiden Perspektiven („entweder oder“) als wesentlich anzusehen ist.
Wenn die Definition verinnerlicht wurde, ist eine weitere Herausforderung die Analyse der Wesentlichkeit bzw. der Themen und die Generierung der dahinterliegenden Daten. Das Unternehmen muss sich bewusst sein, dass es neben finanziellen Mitteln auch erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen bindet. Ferner ist die Analyse nicht ein eimaliger Prozess, sondern soll als roulierender Teil des Nachhaltigkeitsmanagement gesehen werden der bei Zeiten zu hinterfragen und ggf. anzupassen ist.
CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism – also ein CO₂-Grenzausgleich. Einfach gesagt: Wer bestimmte Produkte in die EU einführt, muss auch die damit verbundenen Emissionen im Blick haben. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Waren wie Zement, Eisen & Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff, von mehr als 50 Tonnen pro Jahr importieren.
Welche Waren sind meldepflichtig?
Entscheidend ist die Warentarifnummer. Nur die im Anhang I der CBAM-Verordnung (VO (EU) 2023/956) gelisteten Nummern sind betroffen. Steht Ihre Nummer nicht dort, fällt die Ware nicht unter CBAM – auch dann nicht, wenn sie z. B. Stahl enthält.
Seit wann gilt CBAM?
- Übergangsphase: seit 1. Oktober 2023 → Unternehmen müssen quartalsweise Berichte über importierte Mengen und deren Emissionen abgeben.
- Ab 2026: volle Anwendung → Importeur:innen müssen CBAM-Zertifikate kaufen, die den im Produktionsland entstandenen CO₂-Kosten entsprechen.
CBAM-Zertifikate
Ab 2026 müssen für jede Tonne CO₂ über der 50-Tonnen-Schwelle sogenannte CBAM-Zertifikate erworben werden. Der Preis richtet sich nach dem EU-Emissionshandel und kann schwanken.
Wichtig: Zertifikate sind nicht handelbar oder übertragbar, mindestens 80 % der benötigten Menge müssen laufend auf dem CBAM-Konto vorhanden sein. Spätestens bis zum 31. Mai des Folgejahres ist eine CBAM-Erklärung mit Abgabe der Zertifikate erforderlich.
Was ist jetzt zu tun?
Unternehmen, die von CBAM betroffen sind, sollten jetzt aktiv werden: prüfen, welche Produkte sie in die EU importieren, wie hoch die CO₂-Emissionen dieser Waren sind und ob sie die 50-Tonnen-Schwelle überschreiten. Frühzeitige Planung hilft, die nötigen CBAM-Zertifikate rechtzeitig zu beschaffen und Kosten besser kalkulieren zu können.
Fazit: CBAM bringt schon heute Berichtspflichten und ab 2026 auch Kosten. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, vermeidet Stress und mögliche Sanktionen.
Unser Team, auf das Sie zählen können
Patrick Mika
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Sustainability-AuditorIDW
Tobias Gierse
Prüfungsleiter
IT-AuditorIDW
Sebastian Schüttert
Prüfungsassistent