Nachhaltigkeit
Unternehmerische Nachhaltigkeit ist die Generierung von langfristiger Wertschöpfung
unter Berücksichtigung von ökologischen Belastungsgrenzen und sozialen Aspekten
CSRD im Mittelstand – Berichtspflicht kommt, aber später
Nachhaltigkeit wird auch für den Mittelstand zur Berichtspflicht. Mit der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) werden künftig alle großen Unternehmen verpflichtet, offenzulegen, wie sie mit ökologischen und sozialen Themen umgehen. Dazu zählen viele mittelständische GmbHs – etwa aus dem produzierenden Gewerbe, Handel oder Dienstleistungssektor.
Durch ein aktuelles Gesetzespaket der EU (sog. Omnibus-Richtlinie, Februar 2025) wird der ursprüngliche Zeitplan allerdings entschärft:
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung für große, nicht börsennotierte Unternehmen soll nun erst ab dem Geschäftsjahr 2027 gelten.
Steigerung der
Innovationsfähigkeit
Verbessertes
Risikomanagement
Mitarbeitergewinnung &
Motivation
Wie können wir Ihnen helfen?
Onboarding ESG Beginner
Sie haben noch keinen Nachhaltigkeitsbericht erstellt? Kein Problem! Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten Unterstützung und Beratung. Von der Ableitung Ihrer Strategie über die Analyse der Wertschöpfungskette bis hin zur Wesentlichkeitsanalyse – wir helfen Ihnen gerne
Onboarding ESG Intermediate
Sie haben bereits freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht implementiert? Wir unterstützen Sie gerne, indem wir Ihre bisherige Berichterstattung mit den neuen Anforderungen der CSRD und ESRS vergleichen. Das umfasst sowohl den Evaluierungsprozess als auch die Validität der Ergebnisse
Review/Audit des Nachhaltigkeitsberichts
Gerne überprüfen wir Ihren Nachhaltigkeitsbericht gemäß den aktuellen Prüfungsstandards mit begrenzter oder hinreichender Sicherheit.
Unterstützung der WP-Praxis
Benötigen Sie Unterstützung bei der Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts Ihres Mandanten? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, entweder als unabhängiger Prüfer der Nachhaltigkeitsberichterstattung oder als Teil Ihres Prüfungsteams.
Updates rund um das Thema Nachhaltigkeit
Das Bundesjustizministerium hat am 10. Juli den überarbeiteten Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD vorgelegt – und dieser bringt nicht nur neue Fristen, sondern eine spürbare Neuausrichtung des Anwendungsbereichs.
Im Unterschied zum ursprünglichen Entwurf wird nun auf die überarbeiteten EU-Vorgaben Bezug genommen: Die Berichtspflicht greift künftig nur noch, wenn neben Umsatz (≥ 50 Mio. €) oder Bilanzsumme (≥ 25 Mio. €) auch mehr als 1.000 Mitarbeitende überschritten werden. Diese Schwellenwert-Kombination führt dazu, dass viele größere, aber nicht konzernartige Unternehmen nun nicht mehr verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen. Das entlastet insbesondere Unternehmen, die bislang an der Schwelle zur Berichtspflicht standen.
Ende Mai stellte die EFRAG als Arbeitshilfe die ersten (3) Leitfäden für die ESRS vor. Diese zeigen Informationen zur Wesentlichkeitsanalyse, Umgang mit der Value Chain und enthalten eine Liste relevanter Datenpunkte für das erste Set der ESRS.
EFRAGs Leitfäden sollen Unternehmen dabei unterstützen, die ESRS-Standards effizient umzusetzen und einzuhalten, um somit eine höhere Transparenz und Konsistenz in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten.
Die Leitfänden sind unter dem folgenden Link erhältlich:
Um das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit anzuwenden, müssen zwei Perspektiven eingenommen werden damit jeweils die möglichen Risiken und Chancen betrachtet werden können. Man spricht von der sog Financial Materialty und von der Impact Materialty Perspektive, die wie folgt definiert werden:
Financial Materialty: ein Nachhaltigkeitsthema ist aus finanzieller Sicht wesentlich, wenn es mit Risiken und/oder Chancen verbunden ist, die zukünftige Cashflows und damit den Unternehmenswert tangiert und dies nicht bereits im Jahresabschluss berücksichtigt wurde.
Impact Materialty: aus der Impact-Perspektive ist ein Nachhaltigkeitsthema wesentlich, sofern es mit tatsächlichen oder potenziellen erheblichen Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt verbunden ist.
Ein Nachhaltigkeitsthema bzw. der Impact aus Chancen und Risiken ist darzustellen und somit berichtspflichtig, wenn künftig nach einer der beiden Perspektiven („entweder oder“) als wesentlich anzusehen ist.
Wenn die Definition verinnerlicht wurde, ist eine weitere Herausforderung die Analyse der Wesentlichkeit bzw. der Themen und die Generierung der dahinterliegenden Daten. Das Unternehmen muss sich bewusst sein, dass es neben finanziellen Mitteln auch erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen bindet. Ferner ist die Analyse nicht ein eimaliger Prozess, sondern soll als roulierender Teil des Nachhaltigkeitsmanagement gesehen werden der bei Zeiten zu hinterfragen und ggf. anzupassen ist.
Unser Team, auf das Sie zählen können



Patrick Mika
Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater
Sustainability-AuditorIDW
Tobias Gierse
Prüfungsleiter
IT-AuditorIDW
Sebastian Schüttert
Prüfungsassistent