CSRD-Umsetzung: Neuer Referentenentwurf veröffentlicht

Das Bundesjustizministerium hat am 10. Juli den überarbeiteten Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD vorgelegt – und dieser bringt nicht nur neue Fristen, sondern eine spürbare Neuausrichtung des Anwendungsbereichs.

Im Unterschied zum ursprünglichen Entwurf wird nun auf die überarbeiteten EU-Vorgaben Bezug genommen: Die Berichtspflicht greift künftig nur noch, wenn neben Umsatz (≥ 50 Mio. €) oder Bilanzsumme (≥ 25 Mio. €) auch mehr als 1.000 Mitarbeitende überschritten werden. Diese Schwellenwert-Kombination führt dazu, dass viele größere, aber nicht konzernartige Unternehmen nun nicht mehr verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht aufzustellen. Das entlastet insbesondere Unternehmen, die bislang an der Schwelle zur Berichtspflicht standen.

Für kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden bleibt es jedoch beim Anwendungsbeginn 2025. Große Unternehmen ohne Kapitalmarktorientierung müssen ab 2027 berichten, börsennotierte KMU ab 2028 – jeweils unter Anwendung der neuen Schwellenwerte.

Inhaltlich bleibt es bei einer 1:1-Umsetzung der europäischen Vorgaben – allerdings nicht ohne Perspektivwechsel:

Denn auf europäischer Ebene wird aktuell konkret geplant, die ESRS drastisch zu verschlanken – um rund 60 %. Im Ergebnis würden vor allem die quantitativen KPIs verpflichtend bleiben, während narrative Angaben deutlich reduziert würden. Das soll die Umsetzung in der Praxis vereinfachen und kleinere Unternehmen entlasten, ohne die Vergleichbarkeit zu verlieren.

Was bleibt, ist die Verpflichtung zur Anwendung der doppelten Wesentlichkeit sowie die Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung in den Lagebericht. Die Prüfung soll nur noch mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) – durch Berufsangehörige nach WPO, ohne Öffnung für andere Prüfstellen erfolgen.

Auch bußgeld- und strafrechtliche Konsequenzen bei Pflichtverstößen sind vorgesehen.

Eine deutliche Reduzierung der Anwendergruppe und auch einer deutliche Erleichterung für Anwender aber wie Aussagekräftig ist dann noch die Berichterstattung?

Ihr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sustainability-Auditor Patrick Mika

Ihr Ansprechpartner

Patrick Mika
Wirtschaftsprüfer l Steuerberater
Sustainability-Auditor IDW
mika@tc-treuhand.de