Green Claims unter Druck: Neue UWG-Regeln ab 2026

Ab dem 27. September 2026 verändern sich die Spielregeln für Nachhaltigkeitskommunikation deutlich. 

Mit der Umsetzung der EmpCo-Richtlinie wird das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verschärft. Unternehmen, die künftig mit Klimazielen oder Nachhaltigkeitsversprechen werben – etwa „Wir werden bis 2040 klimaneutral sein“ – benötigen dafür mehr als eine ambitionierte Aussage. 

Entscheidend wird ein belastbarer Umsetzungsplan. 

Dieser muss unter anderem klare Verpflichtungen, messbare Ziele, konkrete Maßnahmen, nachvollziehbare Annahmen sowie eine regelmäßige externe Prüfung enthalten. Ohne eine solche Grundlage können Umweltaussagen schnell angreifbar werden – mit möglichen Abmahnungen, rechtlichen Risiken und Reputationsschäden. 

In der Praxis liegt die größte Herausforderung oft nicht in der Formulierung des Ziels, sondern in dessen Substanz: 
Passen Ziele und Maßnahmen wirklich zusammen? Sind Annahmen realistisch? Gibt es belastbare Daten? Werden Fortschritte regelmäßig überwacht? Und hält der Plan einer unabhängigen Prüfung stand? 

Unternehmen sollten daher nicht bis 2026 warten, sondern bereits jetzt ihre Nachhaltigkeitskommunikation kritisch prüfen, bestehende Umweltaussagen analysieren und Umsetzungspläne strukturiert aufbauen. 

Besonders wichtig ist dabei die frühzeitige Einbindung eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers. So lässt sich beurteilen, ob ein Umsetzungsplan prüfungsfähig ist – und wo rechtzeitig nachgeschärft werden muss. 

Nachhaltigkeitskommunikation wird künftig stärker an Nachweisbarkeit gemessen. Wer heute sauber vorbereitet, reduziert Risiken und stärkt zugleich die Glaubwürdigkeit gegenüber Kunden, Investoren und Öffentlichkeit. 

Ihr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sustainability-Auditor Patrick Mika

Ihr Ansprechpartner

Patrick Mika
Wirtschaftsprüfer l Steuerberater
Sustainability-Auditor IDW
mika@tc-treuhand.de