Mit den überarbeiteten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verfolgt die Europäische Kommission ein klares Ziel: den bürokratischen Aufwand vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) spürbar zu reduzieren. Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Value Chain Cap.
Die Idee dahinter ist ebenso einfach wie sinnvoll: Unternehmen, die nach der CSRD berichtspflichtig sind, sollen von nicht berichtspflichtigen Unternehmen innerhalb ihrer Wertschöpfungskette grundsätzlich keine umfangreicheren Nachhaltigkeitsinformationen verlangen dürfen, als diese nach dem neuen freiwilligen Voluntary Sustainability Standard (VS) bereitstellen müssen. Damit sollen insbesondere KMU vor immer umfangreicheren ESG-Fragebögen geschützt werden.
Für viele mittelständische Unternehmen bedeutet das zunächst eine deutliche Entlastung. Der VS konzentriert sich auf wesentliche Informationen und reduziert die Zahl der geforderten Angaben erheblich. Zugleich entsteht erstmals ein europaweit einheitlicher Rahmen, der den Informationsbedarf von Banken, Investoren und Geschäftspartnern berücksichtigt.
In der Praxis dürfte die Umsetzung allerdings anspruchsvoller sein, als es zunächst den Anschein hat.
Viele große Unternehmen werden trotz der Value Chain Cap weiterhin zusätzliche Informationen benötigen – etwa für ihre Risikoanalysen, ihre Transformationsplanung oder aufgrund branchenspezifischer Anforderungen. Gleichzeitig dürften zahlreiche KMU auch künftig freiwillig über den Mindestumfang des VS hinaus berichten, um Finanzierungsprozesse zu erleichtern oder die Erwartungen wichtiger Kunden zu erfüllen. Der Standard könnte daher vielerorts eher als Mindestanforderung denn als tatsächliche Obergrenze verstanden werden.
Auch aus Sicht der Wirtschaftsprüfung ergeben sich spannende Fragen. Zwar verringert sich der Umfang der offenzulegenden Informationen, der Prüfungsaufwand sinkt dadurch aber nicht zwangsläufig. Vielmehr dürfte sich der Schwerpunkt verschieben: Die Nachvollziehbarkeit der Wesentlichkeitsanalyse, die Qualität der erhobenen ESG-Daten und die Dokumentation der Entscheidungsprozesse werden noch stärker in den Fokus rücken. Denn weniger Datenpunkte bedeuten nicht automatisch geringere Prüfungsrisiken.
Die kommenden Jahre werden zeigen, ob die Value Chain Cap tatsächlich zu einer nachhaltigen Entlastung des Mittelstands führt – oder ob sich der Informationsbedarf des Marktes am Ende stärker durchsetzt als die regulatorischen Erleichterungen.
Fest steht bereits heute: Unternehmen sollten die neuen Anforderungen nicht ausschließlich als Compliance-Thema betrachten. Sie bieten auch die Chance, Nachhaltigkeitsdaten strukturiert und belastbar aufzubauen. Schließlich werden diese Daten künftig nicht nur für die Berichterstattung relevant sein, sondern auch für Finanzierungen, Lieferketten und die Abschlussprüfung.