CBAM: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Was ist CBAM?

CBAM steht für Carbon Border Adjustment Mechanism – also ein CO₂-Grenzausgleich. Einfach gesagt: Wer bestimmte Produkte in die EU einführt, muss auch die damit verbundenen Emissionen im Blick haben. Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Waren wie Zement, Eisen & Stahl, Aluminium, Düngemittel, Elektrizität und Wasserstoff, von mehr als 50 Tonnen pro Jahr importieren.

Welche Waren sind meldepflichtig?

Entscheidend ist die Warentarifnummer. Nur die im Anhang I der CBAM-Verordnung (VO (EU) 2023/956) gelisteten Nummern sind betroffen. Steht Ihre Nummer nicht dort, fällt die Ware nicht unter CBAM – auch dann nicht, wenn sie z. B. Stahl enthält.

Seit wann gilt CBAM?

  • Übergangsphase: seit 1. Oktober 2023 → Unternehmen müssen quartalsweise Berichte über importierte Mengen und deren Emissionen abgeben.
  • Ab 2026: CBAM wird in seinem endgültigen Regime angewendet → Importeur:innen müssen CBAM-Zertifikate kaufen, die den im Produktionsland entstandenen CO₂-Kosten entsprechen.

CBAM-Zertifikate

Nach der Übergangsphase müssen für jede ausgestoßene Tonne CO₂, die über der 50-Tonnen-Schwelle liegt, sogenannte CBAM-Zertifikate erworben werden. Der Preis dieser Zertifikate orientiert sich am EU-Emissionshandel (EU-ETS) und wird auf Basis des wöchentlichen Durchschnittspreises der dort gehandelten Zertifikate berechnet. Dadurch kann der Preis im Zeitverlauf schwanken.

Wichtig: Zertifikate sind nicht handelbar oder übertragbar, mindestens 80 % der benötigten Menge müssen laufend auf dem CBAM-Konto vorhanden sein. Zudem existiert im Gegensatz zum EU-Emissionshandel keine festgelegte Obergrenze für die Gesamtzahl an auszugebenden Zertifikaten.

Update zum CBAM-Zeitplan

Der ursprünglich für den 1. Januar 2026 geplante Verkauf von CBAM-Zertifikaten wird auf den 1. Februar 2027 verschoben. Die Pflicht besteht jedoch rückwirkend für die Importe aus 2026.

Ziel dieser Anpassung ist es, Unsicherheiten bei der Umsetzung im ersten Geltungsjahr zu vermeiden und den Informationsaustausch zwischen dem CBAM-Register und der zentralen Plattform zu verbessern.

Künftig sollen die Mitgliedstaaten die CBAM-Zertifikate über eine gemeinsame Plattform an zugelassene CBAM-Anmelder verkaufen.

Was ist jetzt zu tun?

Unternehmen, die von CBAM betroffen sind, sollten jetzt aktiv werden: prüfen, welche Produkte sie in die EU importieren, wie hoch die CO₂-Emissionen dieser Waren sind und ob sie die 50-Tonnen-Schwelle überschreiten. Frühzeitige Planung hilft, die nötigen CBAM-Zertifikate rechtzeitig zu beschaffen und Kosten besser kalkulieren zu können.

Damit Sie wissen, wie der Prozess konkret abläuft, hier die Schritte im Überblick:

  1. Registrierung als CBAM-Erklärer
    • Antragstellung über die Nationale Zuständige Behörde (in Deutschland: DEHSt).
    • Den Antrag sollten Sie frühzeitig einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  2. CBAM-Konto und Registerzugang
    • Nach Genehmigung erhalten Sie Zugang zum EU-weiten CBAM-Register.
    • Dieses Konto ist notwendig, um Zertifikate zu kaufen, zu halten und später abzugeben.
  3. Kauf der Zertifikate
    • Der eigentliche Verkauf der Zertifikate über das Register startet voraussichtlich am 1. Februar 2027.
    • CBAM-Anmelder müssen im Jahr 2027 Zertifikate erwerben, die den Emissionen der im Jahr 2026 importierten Waren entsprechen.
    • Der Preis orientiert sich an der EU-ETS-Preisentwicklung (für die 2027-Käufe wird der EU-ETS-Preis 2026 zugrunde gelegt).

Sie dürfen nur so viele Zertifikate kaufen, wie Sie für Ihre gemeldeten Emissionen benötigen.

Fazit

CBAM bringt schon heute Berichtspflichten – und ab 2026 auch Kosten. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, vermeidet Stress und mögliche Sanktionen.

Wir unterstützen Sie dabei.

Ihr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Sustainability-Auditor Patrick Mika

Ihr Ansprechpartner

Patrick Mika
Wirtschaftsprüfer l Steuerberater
Sustainability-Auditor IDW
mika@tc-treuhand.de