LkSG-Update: BAFA verschiebt Prüfung der Lieferketten-Berichte

Seit Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Es verpflichtet Unternehmen, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einzuhalten und darüber zu berichten. Ursprünglich sollten die Unternehmen ihre Berichte spätestens vier Monate nach Ende des betreffenden Geschäftsjahres einreichen.

Was bedeutet das konkret?

Die Prüfung der eingereichten Berichte durch das BAFA wird erstmals ab dem 1. Januar 2026 stattfinden. Auch wenn die Berichte bereits zuvor erstellt und veröffentlicht werden müssen, wird das BAFA eine verspätete Einreichung nicht sanktionieren, solange der Bericht spätestens bis zum 31. Dezember 2025 eingereicht wurde.

Wichtig:

Die Verschiebung betrifft nur die Prüfung und Sanktionierung der Berichte selbst.
Die übrigen Sorgfaltspflichten gemäß §§ 4 bis 10 des LkSG bleiben uneingeschränkt bestehen und werden weiterhin kontrolliert – Verstöße können also jederzeit Konsequenzen haben. Diese Anpassung berücksichtigt auch die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Richtlinie (EU) 2022/2464), die das deutsche Recht stärker auf die europäische Nachhaltigkeitsstrategie ausrichtet.

Erfahre mehr dazu hier:
https://www.bafa.de/DE/Lieferketten/Berichtspflicht/berichtspflicht_node.html

Ihr Ansprechpartner

Patrick Mika
Wirtschaftsprüfer l Steuerberater
Sustainability-Auditor IDW
mika@tc-treuhand.de