Mögliche Fristverlängerung für die Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR)

Nach intensiver Kritik und Bedenken von globalen Stakeholdern sowie europäischen Branchenvertretern hat die EU-Kommission beschlossen, die Umsetzungsfrist der EUDR um zwölf Monate zu verschieben. Hauptkritikpunkt ist die unzureichende Vorbereitung und die komplexe Umsetzung der Verordnung. Zwar wurden technische Instrumente und ein Leitfaden zur Orientierung der neuen Anforderungen zur Verfügung gestellt, jedoch benötigen die betroffenen Unternehmen mehr Zeit, um diese effektiv anzuwenden und den Anforderungen gerecht zu werden.

In einer Pressemitteilung betonte die Kommission, dass der Fokus auf einer praxistauglichen und rechtssicheren Umsetzung liegt. Ziel ist es, den globalen Entwaldungszielen zu entsprechen und gleichzeitig die bürokratische Belastung für Unternehmen zu verringern.

Sollte die Fristverlängerung in Kraft treten, was die Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Rates voraussetzt, würde dies wie folgt in Kraft treten:

  • Für Großunternehmen: am 30. Dezember 2025
  • Für Kleinst- und Kleinunternehmen: am 30. Juni 2026

Die Meinungen zur Verschiebung der Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten sind gespalten.

Befürworter der Fristverlängerung der Umsetzung, meist Wirtschaftsvertreter, verdeutlichen, dass die IT-Systeme zur Verwaltung der für die Umsetzung erforderlichen Millionen von Datensätzen noch nicht vollständig einsatzbereit seien. Es werden weitere Anpassungen benötigt.

Umweltverbände hingegen warnen davor, die Verordnung zu lockern. Sie betonen, dass eine Fristverlängerung von 12 Monaten keine Ausreden für die betroffenen Unternehmen bieten darf.

Ihr Ansprechpartner

Patrick Mika
Wirtschaftsprüfer l Steuerberater
Sustainability-Auditor IDW
mika@tc-treuhand.de